Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
 
§ 1 Geltungsbereich
 
Für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten, für mit den Produkten zusammenhängende Aufträge, Leistungen, Auskünfte und Beratungen gelten die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Wenn besondere einzelne Vereinbarungen getroffen werden, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, so bleiben davon die übrigen Verkaufsbedingungenen unberührt.
 
Sind unsere Geschäftsbedingungen in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
 
§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang, Leistungsrisiko
 
(1) Ein Vertrag kommt – auch im laufenden Geschäftsverkehr- erst dann zustande, wenn wir die Bestellung bzw. den Auftrag des Kunden schriftlich oder in Textform (elektronische Datenübermittlung mit qualifizierter Signatur, Telefax mit rechtsgültiger Unterschrift) bestätigen. Bei sofortiger Lieferung bzw. Leistungserbringung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung oder einen Lieferschein ersetzt werden.
 
(2) Für den Inhalt des Vertrages und Leistungsumfang ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Für die Richtigkeit der Angaben in unserem Katalog haften wir nur, wenn wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer etwaigen fehlerhaften Angabe Kenntnis hatten und/oder die Angabe nicht vor Vertragsschluss richtig gestellt bzw. widerrufen war.
 
(3) Teillieferungen sind uns gestattet, soweit diese für den Kunden im Einzelfall aufgrund einer Abwägung der schutzwürdigen Interessen zumutbar sind.
 
(4) Tritt der Kunde aus von uns nicht zu vertretenden Umständen vom Auftrag zurück, wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass CNC kein oder nur ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist.
 
§ 3 Leistungszeit, Verzug
 
(1) Leistungszeitangaben sind für uns unverbindlich, es sei denn, wir bestätigten den Leistungstermin ausdrücklich als verbindlich. Die Leistungszeit beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor die vereinbarte Anzahlung geleistet ist. Die Leistungszeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt worden ist.
 
(2) Jede vom Kunden veranlasste Änderung der Bestellung nach Auftragsbestätigung bewirkt die Aufhebung eventuell verbindlich vereinbarter Fristen und Termine.
 
(3) Im Fall der Verzögerung der Leistung muss der Kunde uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung setzen. Erst nach Ablauf der angemessenen Nachfrist kommen wir in Verzug.
 
Die Ausübung des Rücktrittsrechts ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Neben dem Rücktrittsrecht stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche nur zu, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
 
(4) Ereignisse, wie höherer Gewalt und Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung sowie sonstige Ereignisse, die die Fertigung oder die Ablieferung erschweren, wie Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, geben uns das Recht, soweit diese von uns nicht zu vertreten sind, die Leistungszeit entsprechend der Beeinträchtigung durch unverzügliche Anzeige an den Kunden zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei unseren Zulieferern eintreten. Im Fall des Rücktritts wird dem Kunden die bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit oder des Verzugs zu.
 
(5) Verzögert sich die Abnahme/ Annahme der Leistung/Ware oder der Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir unbeschadet weitgehender Rechte berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 10 -tägigen Nachfrist, nach unserer Wahl sofortige Zahlung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Bei der schriftlichen Fristsetzung müssen wir nicht nochmal auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz 50 % des Nettolieferpreises. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder eines Nichtanfalls eines Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Im Übrigen stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit oder des Verzugs zu.
 
(6) Wird der Versand oder die Abholung des Produkts auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem die Produkte hätten versandt oder der Kunde die Produkte hätte abholen müssen, eine Einlagerung auf alleiniges Risiko des Kunden vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 2,5 % des Netto-Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat pauschal in Rechnung zu stellen. Der Nachweis einer anderen Aufwandshöhe für die Einlagerung bleibt dem Kunden vorbehalten. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach Fristablauf anderweitig über die vertragsgegenständlichen Produkte zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern.
 
§ 4 Versand, Gefahrübergang
 
(1) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt der Versand von Produkten durch uns ab Werk, unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Kunden, an die von ihm angegebene Lieferanschrift.
 
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes gehen auf den Kunden über, sobald der Leistungsgegenstand dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn wir die Versendungskosten oder die Anlieferung übernommen haben, oder wenn Teillieferungen erfolgen. Hat der Kunde den Transport des Leistungsgegenstandes übernommen oder verzögert sich der Versand des Leistungsgegenstandes durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so gehen die vorstehend genannten Gefahren mit unserer schriftlichen Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
 
(3) Der Kunde ist unbeschadet seiner Rechte verpflichtet, angelieferte Ware in Empfang zu nehmen, auch wenn sie offensichtliche Mängel aufweist und diese unentgeltlich für uns zu verwahren. Verweigert der Kunde die Annahme, so sind wir berechtigt, 25 % des Netto-Warenwertes zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer als Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden und uns bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. höheren Schadens vorbehalten.
 
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
 
(1) Maßgebend sind die im Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung gültigen Netto-Katalogpreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
(2) Die Verpackungs- und Versandkosten betragen € 8,90 bei einem Netto-Warenwert von bis zu € 50,00 und € 5,90 bei einem Netto-Warenwert von bis zu € 150,00. Ab einem Netto-Warenwert von € 150,00 sind die Verpackungs- und Versandkosten frei (ausgenommen Inseln). Bei der Lieferung von Geräten, der Versendung der Ware per Spediteur sowie bei Lieferungen, die auf Kundenwunsch nicht von unserem üblichen Standard-Paketdienst ausgeführt werden sollen (gilt auch für DHL), sind die daraus resultierenden Mehrkosten vom Kunden zu tragen. Die aktuellen Konditionen für Express-Sendungen sowie Sendungen auf deutsche Inseln bzw. nicht paketfähige Ware können jederzeit bei uns angefragt werden. Die Verladung im Lager, Zölle, Steuern und sonstige Nebenkosten werden von uns zu Selbstkosten berechnet. Die Versendung durch uns erfolgt unfrei.
 
(3) Bei Zahlung per Vorauskasse gewähren wir einen Skonto von 2%. Erfolgt der Ausgleich unserer Forderung im Wege des Bankeinzugsverfahrens, gewähren wir Skonto auf 2%, ausgenommen hiervon sind Angebotspreise und rabattierte Preise. Der Kunde ist zum Skontoabzug nur berechtigt, wenn alle anderen, älteren Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung des Kunden zu uns erfüllt sind. Des Weiteren bieten wir PayPal als Zahlungsmöglichkeit an.
 
(4) Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift Wertstellung auf unserem Konto.
 
(5) Zur Entgegennahme von Geld oder anderen Zahlungsmitteln ist nur berechtigt, wer durch ausdrückliche schriftliche Vollmacht von uns dazu ermächtigt ist.
 
(6) Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; wir werden den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
 
(7) Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug binnen 14 Tage nach Fälligkeit unserer Rechnung und Lieferung bzw. binnen 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige unserer Lieferung ab Werk. Falls ein verbindliches Zahlungsziel vereinbart wurde, kommt der Kunde bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins in Verzug.
 
Mit Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 9% über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
 
(8) Hält der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung auszuführen. Darüber hinaus steht uns das Recht zu, Lieferungen und Leistungen von sämtlichen Verträgen des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten. Außerdem werden unsere sämtlichen noch offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Das Gleiche gilt, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich mindern, insbesondere, wenn in das Vermögen des Kunden die Zwangsvollstreckung betrieben oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird.
 
(9) Der Kunde ist nur berechtigt, gegen unsere Forderung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferter Ware einschließlich Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen und künftigen insoweit bestimmbaren Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Haben wir dem Kunden Kontokorrent eingeräumt, dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung des kompletten Kontokorrent und auch der Sicherung eines etwa offenen kausalen Saldos.
 
Der Kunde darf unbezahlte und/oder an uns sicherungsübereignete Leistungsgegenstände (Vorbehaltsware) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
 
Die dem Kunden gegen den Erwerber zustehenden Vergütungsansprüche tritt dieser zur Sicherung in Höhe unserer offenen Forderung an uns ab. Die Verrechnung jeweils beim Kunden eingehender Zahlungen sind im Verhältnis der per Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderungen aufzuspalten.
 
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
 
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir – ohne dass wir vorher vom Vertrag zurücktreten müssen – nach schriftlicher Abmahnung und Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung des vertragswidrigen Verhaltens zur Rücknahme aller Vorbehaltsware berechtigt. Der Kunde ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet, soweit ihm nicht nur eine unerhebliche Pflichtverletzung zu Last fällt. Ebenso haben wir in diesem Fall das Recht, die Abtretung gegenüber dem Erwerber offen zu legen. Der Kunde hat auf unser Verlangen hin sämtliche notwendigen Auskünfte zu erteilen, die zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlich sind.
 
§ 7 Rügepflichten, Pflichtverletzungen, Sachmängelhaftung
 
(1) Der Kunde hat Lieferungen unverzüglich nach Eingang zu prüfen, ob sie der bestellten Menge und Ware entsprechen und ob äußerlich erkennbare Mängel oder Transportschäden vorliegen. Hierauf bezogenen Beanstandungen jedweder Art müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Leistungsgegenstandes schriftlich angezeigt werden. Unterlässt es der Kunde, einen offensichtlichen Mangel oder eine Fehlmenge innerhalb vorgenannter Frist schriftlich zu rügen, so gilt unsere Leistung als vertragsgemäß.
 
(2) Abweichungen von Angaben oder Vereinbarungen hinsichtlich Qualität und Menge von bis zu +/-10% stellen keinen Mangel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften des Leistungsgegenstandes dar, der den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt. Im Fall der Lieferung einer in diesem Sinne unbeachtlichen Mindermenge reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden anteilig, bei einer unbeachtlichen Mehrmenge erhöht sie sich entsprechend. Elektrotechnisches Material gilt als vertragsgemäß, wenn es den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektroingenieure (VDE) entspricht.
 
(3) Im Fall eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Nachlieferung. Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, werden wir von der Pflicht zur Nacherfüllung befreit. Für die Nacherfüllung wird nur in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Leistungsgegenstand. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, bis zur Höhe eines dem mangelfreien Anteil des Leistungsgegenstandes entsprechenden Teils unserer noch offenen Forderungen die Nacherfüllung zu verweigern.
 
Die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf sowie insbesondere des sogenannten Unternehmerregress gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unbenommen.
 
(4) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder bleiben 2 Versuche der Nacherfüllung erfolglos, kann der Kunde die vertragliche Vergütung hinsichtlich des mangelbehafteten Teils des Leistungsgegenstandes entsprechend reduzieren und/oder insoweit vom Vertrag zurücktreten. Das Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag kommt nur in Betracht, wenn durch den Mangel des Leistungsgegenstandes unsere Gesamtleistung den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Zweck erheblich beeinträchtigt oder sonst für den Kunden kein Interesse hat.
 
(5) Ware, die aufgrund einer Reklamation an uns zurück gesendet werden soll, muss ausreichend frankiert sein. Unfreie Retouren werden von uns nicht angenommen und daher an den Versender retourniert. Sollte die Reklamation von uns zu vertreten sein, werden die Versandkosten erstattet.
 
(6) Der Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung verjährt innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.
 
§ 8 Ausschluss und Begrenzung der Haftung
 
(1) Keine Haftung wird für Schäden oder Mängel übernommen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere übermäßige Beanspruchung), ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind. Unsere Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen am betreffenden Leistungsgegenstand und/oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Zustimmung durchgeführt, veranlasst oder zugelassen hat, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, dass diese Änderungen nicht (mit-) ursächlich für den Schaden waren.
 
(2) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Im Fall der vorgenannten Haftung und einer Haftung ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängeln, haften wir nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
 
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit wir nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben oder uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung trifft.
 
(4) Unsere Haftung ist mit Ausnahme des Falles der Arglist, vorsätzlichen Handelns und der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder des Beschaffenheitsrisikos und gesetzlich zwingender abweichender Haftungshöhe beschränkt auf eine Höchstsumme von € 250.000,00 je Schadensfall.
 
§ 9 Internethandel
 
Beabsichtigt der Kunde eine Weiterveräußerung über das Internet, so hat er den Verkäufer (uns) hierüber unter Mitteilung des entsprechenden Internetportals, zu informieren. Diese Informationspflicht gilt auch, wenn der Kunde mit unserem Namen oder Produkten im Internet wirbt.
 
§ 10 Produkthaftung
 
(1) Der Kunde wird die Ware (wie Produkt, Produktumverpackung, Produktverkaufsverpackung, Bedienungsanleitung, Gebrauchshinweise, Angabe Inhaltsstoffe, Mindeshaltbarkeitshinweise) insbesondere in sicherheitsrelevanter Hinsicht nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware nicht ändern, unkenntlich machen oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.
 
(2) Werden wir aufgrund eines Fehlers der Ware zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Kunde uns unterstützen und alle ihm zumutbaren, von uns angeordneten, angemessenen Maßnahmen treffen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, soweit er für den Fehler und der eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen verantwortlich ist. Weitergehende Ansprüche von uns bleiben unberührt.
 
(3) Der Kunde wird uns unverzüglich über das Bekanntwerden von Risiken bei der Verwendung der Waren und mögliche Produktfehler informieren.
 
§ 11 Datenschutz
 
Die von uns bei Aufnahme und im späteren Verlauf der Geschäftsbeziehung vom Kunden erlangten personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zur Erfüllung unserer Zwecke im Zuge der Geschäftsabwicklung, unter Beachtung der deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften des BDSG verarbeitet, und gespeichert.
 
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
 
(1) Erfüllungsort und Ort der Nacherfüllung für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).
 
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgegeben wird. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
 
§ 13 Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen der vorgenannten “allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 
CNC Philippsburg/Germany, Stand Januar 2020
 

3

2